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Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Migrationshintergrund in Bayern

Teilweise Gleichwertigkeit: Qualifizierungsbegleitung im Handwerk

Wie qualifizieren Sie sich?

  • Ausländischer Berufsabschluss
  • Anerkennungsverfahren abgeschlossen
  • Bescheid über eine teilweise Gleichwertigkeit
  • Sie haben einen Bescheid über eine teilweise Gleichwertigkeit erhalten? Dann rufen Sie uns an oder schreiben eine E-Mail.
  • Von uns erhalten Sie eine Beratung. Wir zeigen Ihnen, wie Sie bestehende Unterschiede ausgleichen können.
  • In einem Qualifizierungsplan zeigen wir Ihnen, wie Sie Schritt für Schritt näher an Ihr Ziel kommen.
  • Sie haben Ihre Qualifizierung erfolgreich abgeschlossen? Melden Sie sich bei uns zurück, wir gehen mit Ihnen die nächsten Schritte durch.
Wir benötigen folgende Dokumente für die Erstberatung:
  • Bescheid über Gleichwertigkeitsfeststellung nach § 40a HwO / § 4 BQFG, nach § 50b HwO und nach BVFG
  • Nachweis, ob Sie aktuell im anzuerkennenden Beruf arbeiten
Es können individuelle Kursgebühren für die Qualifizierungsmaßnahmen anfallen. Wie hoch die Kurskosten sein werden, besprechen wir mit Ihnen. Sie möchten Fördermittel beantragen? Wir unterstützen Sie dabei!
Sie möchten eine vollwertige Fachkraft und dementsprechend bezahlt werden.
  • Volle Gleichwertigkeit des inländischen Referenzberufs/ Berufsabschluss
  • Entwicklung zur Fachkraft eines Betriebes
  • Integration am dt. Arbeitsmarkt
 








Das Programm wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und den Europäischen Sozialfonds gefördert. Partner in der Umsetzung sind das Bundesministerium für Bildung und Forschung und die Bundesagentur für Arbeit.

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