Handwerksrolle
Für die Ausübung eines zulassungspflichtigen oder zulassungsfreien Handwerks oder handwerksähnlichen Gewerbes ist es erforderlich, sich zuvor in die Handwerksrolle oder das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke und handwerksähnlichen Gewerbe eintragen zu lassen.
Eintragungsvoraussetzung für zulassungspflichtige Handwerke ist die Meisterprüfung oder eine entsprechende Prüfung (Techniker, Industriemeister, Ingenieur) oder eine Ausnahmebewilligung.
Die Mitarbeiter der Handwerksrolle informieren Sie gerne über Einzelheiten und beraten Sie zu:
- handwerks- und gewerberechtlichen Fragen
- Ausnahmebewilligungsanträgen (§§ 8, 9 HwO), Ausübungsberechtigungsanträgen (§§ 7a, 7b "Altgesellenregelung")
- Eintragungsformalitäten
- Rechtsform des Unternehmens (Handelsregistereintragungen, Namensgebung)
- Leistungen der Handwerkskammer
- Hinweise zu unerlaubter Handwerksausübung
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