Ausbilder-Eignungsverordnung: Wieder in Kraft gesetzt

Die überarbeitete Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) tritt zum 1. August 2009 wieder in Kraft. Sie regelt die wichtigsten Aufgaben für die Ausbilderinnen und Ausbilder:

  • Sie untersuchen, ob der Betrieb die Vor-aussetzungen für eine gute Ausbildung erfüllt.
  • Sie wirken bei der Einstellung von Auszubildenden mit.
  • Sie bereiten die Ausbildung im Betrieb vor.
  • Sie müssen auf die individuellen Anliegen der Auszubildenden eingehen und mögliche Konflikte frühzeitig lösen können.

Die AEVO-Prüfung besteht aus praxisbezogenen Aufgaben. In einer dreistündigen schriftlichen Prüfung müssen fallbezogene Fragestellungen beantwortet werden und in einer 30-minütigen praktischen Prüfung werden die Präsentation einer Ausbildungssituation und ein Fachgespräch verlangt.
Die Ausbilder-Eignungsverordnung war seit 2003 ausgesetzt worden. Eine Untersuchung durch das Bundesinstitut für Berufsbildung stellte zwar einen gewissen Zuwachs an Ausbildungsplätzen fest, der aber auch mit Qualitätseinbußen in der betrieblichen Ausbildung einher ging. Deshalb entschied das Bildungsministerium, die AEVO wieder in Kraft zu setzen und sie an neue Erfordernisse anzupassen, zum Beispiel an das neue Berufsbildungsgesetzt vom März 2005. Weitere Informationen finden Sie hier.

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