Ehrungen

Ehrungen, Urkunden und Auszeichnungen haben im Handwerk eine ganz herausragende Bedeutung. Dies ist in seiner Tradition, seinen ehrenamtlichen Organisationsstrukturen, der Personalintensität des Wirtschaftszweigs und der zumeist mittleren Betriebsgrößen begründet. Die Handwerkskammer für Mittelfranken vergibt Ehrenurkunden in den Kategorien: Betriebsjubiläen, Arbeitsjubiläen, Auszeichnungen für selbständige und nicht selbständige Handwerker und Ehrenamtsträger.

Selbstständige Handwerker können bei der Handwerkskammer für Mittelfranken zu runden Betriebsjubiläen eine Ehrenurkunde beantragen.

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Für Arbeitnehmer in Handwerksbetrieben können vom Arbeitgeber ab einer bestimmten, ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit (z.B. 10 oder 25 Jahre) Ehrenurkunden bei der Handwerkskammer für Mittelfranken beantragt werden. Wehrdienst und Krankheit zählen dabei nicht als Unterbrechung.

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Selbständigen und nicht selbständigen Handwerkern, in Ausnahmefällen auch Nichthandwerkern, können verschiedene Auszeichnungen verliehen werden. Diese können bei der Handwerkskammer für Mittelfranken beantragt werden.

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Nach mindestens 10-jähriger ununterbrochener, ehrenamtlicher Tätigkeit als Mitglied einer Handwerksorganionisation sowie als Mitglied eines Prüfungs- oder anderen Ausschusses einer handwerklichen Organisation kann für den Ehrenamtträger eine Ehrenurkunde bei der Handwerkskammer für Mittelfranken beantragt bzw. von der Handwerkskammer verliehen werden.

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