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Aus- und Weiterbildung > Berufsausbildung > Gesellen-, Abschlussprüfung |
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Gesellen-, Zwischen- und AbschlussprüfungDie Handwerkskammer organisiert und betreut selbst die Zwischen-, Gesellen- und Abschlussprüfungen für die Ausbildungsberufe: - Anlagenmechaniker/in SHK
- Augenoptiker/in
- Behälter- und Apparatebauer/in
- Bodenleger/in
- Bürsten- und Pinselmacher/in
- Fahrzeuglackierer/in
- Flexograf/in
- Kosmetiker
- Metallfachwerker
Bei der Gesellen- bzw. der Abschlussprüfung wird festgestellt, ob der Prüfling die erforderlichen Fertigkeiten beherrscht, die notwendigen praktischen und theoretischen Kenntnisse besitzt und mit dem Lehrstoff des Berufsschulunterrichts vertraut ist. Im Normalfall darf jeder die Gesellenprüfung machen, der die vorgeschriebene Ausbildungszeit nachweisen kann, die jedoch nicht später als zwei Monate nach Abschluss der Prüfungen enden darf. Zudem müssen eine Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse vorliegen, die Teilnahme an der Zwischenprüfung nachgewiesen und die vorgeschriebenen Berichtshefte (Ausbildungsnachweise) vorgelegt werden. Wird die Prüfung erfolgreich abgeschlossen, gibt es ein Gesellenprüfungszeugnis bzw. ein Abschlussprüfungszeugnis mit den Ergebnissen der Prüfung. Die Handwerkskammer für Mittelfranken hat für viele Berufe die örtlich zuständigen Innungen beauftragt, eigenverantwortlich Zwischen- und Gesellenprüfungen für handwerkliche Ausbildungsberufe durchzuführen.

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Service im Überblick
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