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Beratung > Recht > Einheitl. Ansprechpartner (EU) |
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Einheitlicher Ansprechpartner nach der EU-Dienstleistungsrichtlinie Die Funktion des einheitlichen Ansprechpartners nach der EU-Dienstleistungsrichtlinie übernehmen zum 28. Dezember 2009 in Bayern die Wirtschafts- und Berufskammern innerhalb ihres sachlichen und örtlichen Zuständigkeitsbereiches. Die Handwerkskammer für Mittelfranken ist somit einheitlicher Ansprechpartner für Handwerksberufe, die in Mittelfranken ausgeübt werden sollen.
Der einheitliche Ansprechpartner bei der Handwerkskammer für Mittelfranken ist
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Service im Überblick
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