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Zusatzqualifikation zur Erstellung der bautechnischen Nachweise

Im Jahr 1994 hat die Bayerische Staatsregierung die ZusatzqualifikationsverordnungBau (ZqualVBau) erlassen. Mit Wirkung zum 1. Januar 2008 wurde nun die Zuständigkeit für die Prüfung sowie für die Verlängerung der Berechtigung per Verordnung von der Obersten Baubehörde auf die Handwerkskammer für Mittelfranken übertragen.
Staatlich geprüfte Techniker der Fachrichtung Bautechnik, sowie die Handwerksmeister des Maurer- und Betonbauer- und des Zimmererfachs können diese Berechtigung erwerben. Dazu müssen sie über eine zusammenhängende Berufserfahrung von mindestens drei Jahren verfügen, an einer Weiterbildungsveranstaltung bei einer anerkannten Weiterbildungseinrichtung teilgenommen und die anschließende Prüfung bestanden haben. Nach bestandener Prüfung sind sie berechtigt, die bautechnischen Nachweise im Rahmen ihrer Bauvorlageberechtigung zu erstellen.


Auf dieser Seite finden Sie

  • sowie eine nach Postleitzahlen, alphabetischer Ortsangabe sortierte Auflistung aller für die Erstellung der bautechnischen Nachweise Berechtigten mit der Dauer ihrer Berechtigung und weiteren Kontakdaten soweit sie der Veröffentlichung ihrer Daten zugestimmt haben.

 

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Ansprechpartner bei der Handwerkskammer für Mittelfranken

Heinrich Schübel
Telefon 0911 5309-254
Telefax 0911 5309-180
heinrich_schuebel@hwk-mittelfranken.de
Christian Kaiser
Telefon 0911 5309-281
Telefax 0911 5309-257
christian_kaiser@hwk-mittelfranken.de
 
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