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Beratung > Umwelt > Umweltpakt Bayern
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Umweltpakt BayernAm 23. Oktober 1995 haben die Bayerische Staatsregierung und die bayerische Wirtschaft erstmals den Umweltpakt Bayern - Nachhaltiges Wirtschaften im 21. Jahrhundert unterzeichnet. Mit einer fortgeschriebenen Vereinbarung vom 23. Oktober 2000 wollen die Paktpartner die Spitzenstellung Bayerns im kooperativen Umweltschutz weiter ausbauen, Fortschritte im vorsorgenden Umweltschutz erzielen und die Standortattraktivität Bayerns im Wettbewerb mit den Regionen weiter verbessern.
Der "Umweltpakt Bayern - Nachhaltiges Wirtschaften im 21. Jahrhundert" ist auf eine breite Beteiligung ausgerichtet. Bereits heute nehmen rund 4000 bayerische Unternehmen, darunter ein erheblicher Anteil Handwerksunternehmen, am Umweltpakt teil. Teilnehmen am Umweltpakt Bayern kann jedes Einzelunternehmen, das in Bayern eine freiwillige Umweltschutzleistung erbringt, die den Inhalten und Zielsetzungen des Umweltpaktes entspricht.
Die Teilnahme bringt eine Reihe von Vorteilen:
- Sie dürfen das offizielle Logo "Umweltpakt Bayern" in Ihrer Öffentlichkeitsarbeit verwenden und haben damit die Möglichkeit, etwa gegenüber Lieferanten, Kunden und Behörden, Ihr besonderes Umweltengagement zu dokumentieren.
- Die Geschäftsstelle Umweltpakt Bayern beim Bayerischen Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz stellt Ihr Unternehmen und Ihre Umweltleistung in eine aktuelle Teilnehmerliste ins Internet. Damit hat jeder Internetbenutzer die Möglichkeit, sich einen umweltfreundlich wirtschaftenden Betrieb in seiner näheren Umgebung zu suchen.
- Sie erhalten Informationen zum Umweltpakt Bayern sowie zu aktuellen Veranstaltungen und Maßnahmen, mit denen Sie die Umweltleistung Ihres Betriebes weiter optimieren und Kosten einsparen können.
Teilnahmemöglichkeiten Die Teilnahme am Umweltpakt Bayern kann mit verschiedenen Möglichkeiten erreicht werden. Dies sind: - Kriterienlisten für bestimmte Gewerke (siehe Downloads),
- Durchführung einer 3-Tages-Umweltberatung nach den Maßgaben des Bayerischen Umweltberatungsprogramms
- Teilnahme am Qualitätsverbund umweltbewusster Handwerksbetriebe - QuH,
- Einführung eines Umweltmanagementsystem nach Verordnung (EG) Nr. 761/2001 (EMAS).

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