Strom- (Öko-) Steuer
Seit 1999 wurden verschiedene Energieträger mit einer zusätzlichen Steuer beaufschlagt. Mit den Einnahmen aus dieser Steuer wurden im Gegenzug der Arbeitgeberanteil der Rentenversicherungsbeiträge abgesenkt. Der Steuersatz wurde für Strom bis zum Jahr 2003 auf 2,05 ct/kWh angehoben.
Reduzierter Stromsteuersatz für Handwerksbetriebe des produzierenden Gewerbes
Handwerksbetriebe die dem produzierenden Gewerbe zugeordnet werden, können einen reduzierten Stromsteuersatz von 1,23 ct/kWh beantragen. Aus der Überprüfung vieler Stromrechnungen wissen wir, dass viele Handwerksbetriebe diese Möglichkeit der Kosteneinsparung noch nicht nutzen.
Spitzenausgleich im Rahmen der Ökosteuer
Wenn Betriebe des produzierenden Gewerbes durch die Ökosteuer mehr belastet werden als entlastet, wird auf Antrag die Differenz zwischen gezahlter Ökosteuer und Entlastung durch die Senkung der Rentenversicherungsbeiträge zu 95 Prozent zurückerstattet. Interessant ist diese Regelung für energieintensive Branchen wie Bäckereien, Metzgereien oder metallverarbeitende Betriebe. Aber auch andere Branchen können bei hohen Verbräuchen profitieren.
Ein Beispiel aus einem Betrieb:
Stromverbrauch: 135.000 kWh
Gasverbrauch: 170 MWh
Lohnkosten: 130.000 Euro
Gesamtrückerstattung: 854 Euro
Den Antrag senden Sie bitte an das:
Hauptzollamt Nürnberg
Frankenstraße 208
90461 Nürnberg
Gerne rechnen wir Ihnen aus, ob sich ein Antrag auf Rückerstattung für Ihren Betrieb lohnt. Nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf.
Ansprechpartner:
Dipl.-Ing. (FH) Wilhelm Scheuerlein
Telefon 0911 5309-290
Telefax 0911 5309-181