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Gefährdungsbeurteilung

Jede Arbeit ist mit Unfall- und Gesundheitsrisiken verbunden. Diese Risiken müssen möglichst gering gehalten werden. Durch §5 Arbeitsschutzgesetz werden die Betriebsinhaber verpflichtet, die Arbeitsbedingungen an den Arbeitsplätzen zu beurteilen. Damit soll erreicht werden, dass Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden.  Dies ist für den Arbeitnehmer, den Betrieb und unsere Gesellschaft von grundlegender Bedeutung.
Um eine Gefährdung gering zu halten, muss sie erkannt werden. Genau dies ist das Ziel einer Gefährdungsbeurteilung. Die Vorgehensweise bei der Beurteilung von Gefährdungen liegt im Ermessensspielraum eines jeden Unternehmers. Eine Dokumentation ist sicherlich sinnvoll, wird aber vom Gesetzgeber erst ab zehn Mitarbeitern vorgeschrieben. Bei arbeitsbereichs- und tätigkeitsbezogenen Beurteilungen können die Ergebnisse und die daraus abgeleiteten Maßnahmen für gleiche Arbeitsplätze übernommen werden.
Verschiedene Verfahren zur Gefährdungsbeurteilung wurden entwickelt - eine Grundvorgehensweise ist allen gleich:

  • Arbeitsbereiche werden festgelegt - welche Tätigkeiten werden im Unternehmen ausgeführt?
  • Gefährdungen werden ermittelt - was kann zu einer möglichen Gefährdung führen?
  • Schutzziele für die Beschäftigten - wie kann ich den Arbeitsplatz optimieren?
  • Maßnahmen und Abwicklung benennen - was ist zu tun? Wer macht was, bis wann?
  • Mögliche externe Beratung einbinden - wo brauche ich Hilfe von außen?
  • Die Maßnahmen werden auf ihre Wirksamkeit überprüft - ist das Schutzziel erreicht oder sind ergänzende Maßnahmen erforderlich?

Rufen Sie uns an, wenn Sie noch Fragen haben und wenn wir Ihnen bei der Umsetzung in Ihrem Betrieb behilflich sein können !
Ansprechpartner:
Dipl.-Ing. (FH) Wilhelm Scheuerlein
Telefon 0911 5309-290
Telefax 0911 5309-181
wilhelm_scheuerlein@hwk-mittelfranken.de

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