Betriebswirtschaft
Marketing
Wirtschaftsauskünfte
Kalkulation und Controlling
Finanzierung
Notfallvorsorge
Betriebsbörse
Zulieferkatalog
Ansprechpartner
Existenzgründung
Businessplan
Betriebsübernahme
Coaching
Gründeragentur
Handwerksrolle
Einheitl. Ansprechpartner (EU)
Ansprechpartner
Mitgliedschaft bei der HWK
Technische Betriebsberatung
Standort- u. Betriebsstättenplanung
Bauleitplanung
Betriebsbewertung
Recht
Rechtsberatung
Sachverständige
Handwerksrolle
Einheitl. Ansprechpartner (EU)
Ansprechpartner
Arbeit + Soziales
Arbeitsrecht
Sozialrecht
Ansprechpartner
Downloads
Aus- u. Weiterbildung
Der Weg zum Meister
Technologie + Innovation
Umwelt
Aktuelles
Abfall + Recycling
Altlastenproblematik
Baurecht + Immissionsschutz
Broschüren + Praxishilfen
Förderprogramme
Gefahrstoffe
Infozentrum UmweltWirtschaft
Lärmmessungen + Schallprognosen
Umweltmanagement - QuB
Umweltpakt Bayern
Wasser + Abwasser
Ansprechpartner
Energie
Aktuelles
Bau und Energie
Bewertung der Energiekosten
Broschüren + Praxishilfen
Rationelle Energieverwendung
Regenerative Energien
Strom- (Öko-) Steuer
Stromtarife für Handwerker
Ansprechpartner
Arbeitssicherheit
Aktuelles
Gefährdungsbeurteilung
Arbeitsmedizinische und arbeitssicherheitstechn. Betreuung
Ansprechpartner
Außenwirtschaft
Downloads

Neue Fahrpersonalverordnung in Kraft getreten - Erleichterungen für das Handwerk

Die neue Fahrpersonalverordnung ist zum 1. Februar 2008 in Kraft getreten. Durch die neue Verordnung haben sich für das Handwerk wesentliche Punkte geändert und erhebliche Erleichterungen ergeben.

Fahrzeuge einschließlich Anhänger von mehr als 2,8 Tonnen und weniger als 3,5 Tonnen sind von Aufzeichnungspflichten der Lenk- und Ruhezeiten entbunden. Die Befreiung gilt für den Transport von Arbeitsmaterialien, für Verkaufsfahrzeuge und erstmals auch für Auslieferungsfahrten handwerklich hergestellter oder reparierter Waren. Der bisher geltende 50 Kilometer - Radius wird nun hinfällig. Die bisher notwendigen Tageskontrollblätter müssen zukünftig bei diesen Fahrzeugen und den genannten Voraussetzungen nicht mehr mitgeführt werden. Zu beachten ist aber: Wer hauptberuflich fährt, muss seine Lenk- und Ruhezeiten weiterhin nachweisen.

Für Fahrzeuge einschließlich Anhänger von mehr als 3,5 Tonnen und unter 7,5 Tonnen wird kein Fahrtenschreiber oder Tachographen gebraucht, wenn Sie sich innerhalb eines Radius von 50 Kilometer vom (Betriebs-) Standort bewegen. In Fahrzeugen dieser Klasse, die über diesen Radius hinaus fahren, muss ein analoger oder digitaler Tachograph eingebaut sein. Auch diese Befreiung gilt nur für  den Transport von Arbeitsmaterialien, für Verkaufsfahrzeuge und erstmals auch für Auslieferungsfahrten handwerklich hergestellter oder reparierter Waren.

In Fahrzeugen von mehr als 7,5 Tonnen einschließlich Anhänger muss nunmehr grundsätzlich ein Fahrtenschreiber eingebaut sein. Die bisherige Regelung mit einer Befreiung innerhalb des Radius von 50 Kilometern fällt weg. Damit müssen Transporter über 7,5 Tonnen, die bisher nur innerhalb von 50 Kilometern Entfernung gefahren sind, mit einem analogen oder digitalen Tachographen nachgerüstet werden.

Als Download finden Sie eine Übersicht über die für das Handwerk wesentlichen Änderungen.

Ansprechpartner:
Dipl.-Ing. (FH) Wilhelm Scheuerlein
Telefon 0911 5309-290
Telefax 0911 5309-181
wilhelm_scheuerlein@hwk-mittelfranken.de    
Ausnahmeregelung für gewerblich genutzte Fahrzeuge  PDF-Datei [35kB]
Service im Überblick