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Ehrenurkunden bei ArbeitsjubiläenFür Arbeitnehmer in Handwerksbetrieben können vom Arbeitgeber ab einer bestimmten, ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit (z.B. 10 oder 25 Jahre) Ehrenurkunden bei der Handwerkskammer für Mittelfranken beantragt werden. Wehrdienst und Krankheit zählen dabei nicht als Unterbrechung: - Gold für 40 Jahre
- Gold mit Stein für 50 Jahre
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