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Wasser + Abwasser


Lagerung wassergefährdender Flüssigkeiten:

Ein Beispiel für den umweltgerechten Umgang mit unserem kostbaren Gut Wasser ist die korrekte Lagerung von wassergefährdenden Flüssigkeiten. Dies stellt für viele Handwerksbetriebe noch immer ein Problem dar, da häufig Öle und andere wassergefährliche Flüssigkeiten ohne Auffangwannen an verschieden Orten im Betrieb vorzufinden sind. Die Gefahr von Bodenverunreinigung droht.
 
Die Kosten für die Sanierung von Boden- und Grundwasser-verunreinigungen sind hoch und werden in der Regel dann relevant, wenn die Behörden tätig werden oder ein Grundstücksverkauf ansteht und ein Bodengutachten vom Käufer gefordert wird. Durch einfache Maßnahmen kann die Lagerung von wassergefährdenden Flüssigkeiten so gestaltet werden, dass Bodenverunreinigungen vermieden werden und die Lagerung den geltenden Vorschriften entspricht: die Gesamt-lagermenge und die Wassergefährdungs-klasse der Stoffe sind wichtige Parameter.
 
Der Gesetzgeber legt die Anforderung an die Lagerung von wassergefährdenden Flüssigkeiten im Unternehmen fest – wir helfen Ihnen, dass Ihre Lagerung den Vorschriften entspricht und Boden-verunreinigungen dauerhaft vermieden werden.


Abwasser:

In verschiedenen Branchen des Handwerks fallen Abwässer an, die behandelt werden, als Beispiele sind Metzgereien, das Kraftfahr-zeughandwerk oder metallverarbeitenden Betriebe zu nennen: Für das in das öffentliche Kanalnetz eingeleitete Abwasser sind Grenzwerte einzuhalten, die in den Entwässerungssatzungen der Kommunen dokumentiert sind. Die Rahmen-Abwasser-Verwaltungs-vorschrift fordert Grenzwerte für einzelne Branchen und definiert Mindestanforderungen an das Einleiten von Abwasser. Um die Grenzwerte einzuhalten sind Abwasserreinigungsanlagen wie Benzin- und Koaleszensabscheider im Kfz-Betrieb notwendig, die sachgerechte Entsorgung der Abscheiderinhalte ist kostenintensiv. Schon bei der Neuplanung eines Betriebes stellt sich daher die Frage: Fallen überhaupt verschmutzte Abwässer an, die einen Abscheider erst gar nicht notwendig machen? 
 

Produktionsbedingte Frischwasserverluste:

Die Kosten für Abwasser werden bei den Städten und Gemeinden über den Frischwasserbezug ermittelt. Bei einigen Branchen im Handwerk wird aber ein Teil der Frischwassers in der Produktion verbraucht. Zum Teil wird das Wasser dem Produkt zugeführt oder verdampft bei Prozessen in die Atmosphäre. Damit werden diese Wassermengen nicht der Kanalisation zugeführt. In den Entwässerungssatzungen der Städte und Gemeinden die Möglichkeit eingeräumt in diesen Fällen sogenannte produktionsbedingte Frischwasserverluste zu gewähren. Zum Teil werden für Branchen Prozentsätze oder mengenbezogene Größen anerkannt. Für die Bäckereien wird im allgemeinen ein Wert von 100 l/dz bei den Gemeinden anerkannt. Im folgenden sind einige Werte mit Quellenangabe aufgeführt, die von Städten und Gemeinden anerkannt werden.

Der Handwerksbetrieb muss zur Erlangung des Abschlags einen Antrag bei seiner Gemeinde stellen. Wir unterstützen Sie gerne bei der Beantragung.

Zum Teil fordern Gemeinden Berechnungen, über die nachgewiesen wird, wie viel Wasser in die Produktion geht. Solche Berechnungen können wir für Sie erstellen. Für zwei Gewerke haben wir bereits Fragebogen erstellt über die wir die notwendigen Daten abfragen. Füllen Sie den Fragebogen aus und senden Sie ihn uns zu. Wir werden dann zur Berechnung und Überprüfung der Daten auf Sie zukommen und Sie bei der Beantragung der Abschläge unterstützen.

Ansprechpartner:
Dipl.-Ing. (FH) Wilhelm Scheuerlein
Telefon 0911 5309-290
Telefax 0911 5309-181
wilhelm_scheuerlein@hwk-mittelfranken.de  
Abzug Wasserverbrauchsmengen  PDF-Datei [29kB]
Fragebogen produktionsbedingte Frischwasserverluste Eis-Dielen  PDF-Datei [53kB]
Fragebogen produktionsbedingte Frischwasserverluste Metzgereien  PDF-Datei [27kB]
Gefährdungsklassen  PDF-Datei [27kB]
Service im Überblick