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Lärmmessungen - Schallprognosen

Lärmmessungen im Arbeitsschutz:

Nach den Unfallverhütungsvorschriften muss der Betrieb Lärmbereiche in seinem Unternehmen ermitteln und entsprechend Kennzeichnen. Dazu sind Lärmmessungen an den Arbeitsplätzen notwendig. Wir bieten Lärmmessungen an Arbeitsplätzen zur Ermittlung der Lärmeinwirkung auf den Mitarbeiter kostenlos an.


Lärmmessungen in der Nachbarschaft des Handwerksbetriebes:

Nachbarschaftsbeschwerden aufgrund von Lärmemissionen im direkten Umfeld von Handwerksbetrieben sind immer wieder ein Problem für den Handwerker.

  • Wie laut ist mein Betrieb?
  • Welche Lärmgrenzwerte muss ich einhalten?
  • Werden die Lärmgrenzwerte durch meinen Betrieb überschritten?

Diese Fragen können wir Ihnen beantworten. Im Rahmen einer Schallpegelmessung mit Auswertung nach den einschlägigen Normen und Vorschriften ermitteln wir, ob Ihr Betrieb die zulässigen Lärmpegel bei Ihren nächsten Nachbarn einhält. Zudem beraten wir über Maßnahmen zur Verbesserung der schalltechnischen Situation Ihres Betriebes.


Schallprognosen:

Im Rahmen von Baugenehmigungen werden von den Landratsämtern häufig Schallprognoseberechnungen verlangt. Über die Berechnungen muss nachgewiesen werden, ob durch die geplante Maßnahme die zulässigen Immissionsrichtwerte für Lärm an den angrenzenden Gebäuden in der Nachbarschaft eingehalten werden. Wir könenn diese Schallprognosen kostenlos für Sie erstellen.

Ansprechpartner:
Dipl.-Ing. (FH) Wilhelm Scheuerlein
Telefon 0911 5309-290
Telefax 0911 5309-181
wilhelm_scheuerlein@hwk-mittelfranken.de


Immissionsrichtwerte nach VDI-Richtlinien  PDF-Datei [17kB]
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