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Baurecht und Immissionsschutz - Luft und Lärm

Die städtebauliche Planung in Gebieten mit einem Nebeneinander von unterschiedlichen Nutzungen - sogenannte Gemengelagen - stellt besondere Anforderungen an die Betriebe. Konflikte und Nachbarschaftsbeschwerden ergeben sich aus den rechtlichen Anforderungen des Planungsrechts und des Umweltrechts - insbesondere des Immissionsschutzes.


Bestehende Betriebe finden bei uns Hilfe - wir geben Stellungnahmen ab, bieten organisatorische Hinweise und sind vermittelnd bei Behörden tätig.

Nachbarschaftsbeschwerden wegen Lärm- und Lösemittelemissionen aus Handwerksbetrieben sind die am häufigsten auftretenden Probleme, mit denen der Unternehmer konfrontiert wird. Wir helfen Ihnen bei der Schlichtung bereits im Vorfeld und versuchen gemeinsam mit Ihnen eine rechtliche Auseinandersetzung zu vermeiden.


Entspricht die baurechtliche Genehmigung der tatsächlichen Nutzung Ihres Betriebes? Die Klärung dieser Fragestellung ist nicht unerheblich für die Zukunftssicherung des Standortes:

  • Werden Nachbarschaftsbeschwerden bei der zuständigen Behörde angezeigt, prüft diese zunächst das Vorliegen einer Nutzungsgenehmigung für Ihren Firmenstandort.

  • Sollte beispielsweise Ihr Betrieb durch einen Brand geschädigt worden sein, prüfen viele Versicherer auch die baurechtliche Genehmigung bzw. die genehmigte Nutzungsänderung für Ihren Standort.

Mit einer qualifizierten Beratung können betrieblich individuelle Lösungen gefunden werden. Wir helfen somit, vorprogrammierten Ärger in der Zukunft zu vermeiden. Zur Beratung gehören auch qualifizierte Lärmpegelmessungen durch den Umweltberater, um eine schalltechnische Stellungnahme zu erstellen.


Beantworten Sie sich abschließend selbst einige Fragen?

Ansprechpartner:
Dipl.-Ing. (FH) Wilhelm Scheuerlein
Telefon 0911 5309-290
Telefax 0911 5309-181
wilhelm_scheuerlein@hwk-mittelfranken.de
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