|
|
|
|
Beratung > Arbeit + Soziales > Sozialrecht
|
|
SozialrechtDie Handwerkskammer erteilt allen Mitgliedsbetrieben und Existenzgründern rechtlichen Rat in Fragen des Sozialrechts.
Einen Schwerpunkt bildet hierbei die Beratung von Existenzgründern zu Fragen der Kranken- und Rentenversicherung (Handwerkerpflichtversicherung, Ich-Arbeitgeber/in, etc.) und der Zugehörigkeit zur Berufsgenossenschaft.
Auch nach der Gründungsphase hilft die Handwerkskammer durch Beratung den Mitgliedsbetrieben weiter. Beratungsbedarf besteht hier sowohl für den Unternehmer selber (Altersvorsorge, Krankenversicherung, etc.) als auch für das Unternehmen (Meldepflichten, etc.). Einen weiteren Schwerpunkt stellt schließlich die Beratung beim Übergang in die Ruhensphase dar. Im Vordergrund steht hierbei zum einen die rentenrechtliche Beratung für den Handwerker und zum anderen die sozialrechtlichen Folgen bei der Betriebsübergabe/-verkauf.
Unsere Beratungsleistungen im Sozialrecht im Überblick:
- Beratung des Existenzgründers,
- Fragen zur Handwerkerpflichtversicherung,
- Beratung bei der Gründung einer Ich-AG,
- Beratung bei Rentenantragstellung/Kontenklärung,
- Sozialversicherungsrechtliche Absicherung des Betriebsinhabers und der Mitarbeiter ,
- Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung, z. B. Bestehen einer Versicherungspflicht, Rentenberatung, einzelne Leistungen der Sozialversicherung,
- Melde- und Beitragspflichten.
Telefax 0911 5309-175

|
Service im Überblick
|