Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (Meister-BAföG)

  1. Zweck der Fördermaßnahme

    Fachkräfte, die sich nach einer abgeschlossenen beruflichen Erstausbildung auf eine herausgehobene Berufstätigkeit, zum Beispiel selbstständiger Handwerksmeister, Betriebswirt (HW) vorbereiten, erhalten einen gesetzlich verankerten Rechtsanspruch auf staatliche Unterstützung. Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) soll somit zu mehr Chancengleichheit zwischen akademischer und beruflicher Bildung führen.
  2. Gegenstand der Förderung

    Maßnahmen zur beruflichen Aufstiegsfortbildung, die oberhalb des Niveaus einer Gesellen-, Facharbeiter-, Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses angesiedelt sind. Die Förderung erfolgt grundsätzlich unabhängig von der Form der Fortbildung (Voll-/Teilzeit). Auch einzelne aufeinander aufbauende oder fachlich miteinander abgestimmte, in sich selbständige Bausteine (zum Beispiel Teile I bis IV der Meisterprüfung) sind förderungsfähig.
  3. Förderungsfähige Aufwendungen

    Aufwendungen für Maßnahmen zur beruflichen Aufstiegsfortbildung gem. Nr. 2

  4. Förderungsfähiger Personenkreis

    Prüfungsteilnehmer gem. Nr. 1

  5. Umfang der Förderung

    Förderung von Lebenshaltungskosten für Teilnehmer an Vollzeitmaßnahmen; gewährt als Darlehen und als Zuschuss

    Förderung von Lehrgangs- und Prüfungskosten für Teilnehmer an Voll- und Teilzeitmaßnahmen bis zu Euro 10.226,-.

  6. Antrags- und Bewilligungsverfahren

    Mit dem entsprechenden Vordruck an die nach Landesrecht zuständige Behörde. In Bayern ist der Antrag den bei den Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämter, Kreisverwaltungsreferate) eingerichteten Ämter für Ausbildungsförderung einzureichen. Bewilligung durch dieses Amt.

  7. Mittelbereitstellung

    Bund und Länder

  8. Art der Förderung

    Zuschuss- und Darlehensfinanzierung

  9. Rückzahlungsbedingungen

    gemäß den im Gesetz genannten Darlehensbedingungen

Weitere Informationen erhalten Sie unter der Hotline-Nummer 0800 6223634 oder unter www.meister-bafoeg.info.
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