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Beratung |
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Sanierung von Asbestzementdächern - Überarbeitung der TRGS 519 Asbest: Abruch-, Sanierungs- und InstandhaltungsarbeitenAm 9. Februar wurde die Neufassung der TRGS 519 bekannt gegeben und ist damit in neuer Fassung in Kraft getreten. Einige Änderungen betreffen Handwerksbetriebe, die Arbeiten an asbesthaltigen Produkten ausführen. So sind zum Beispiel Überdeckungsarbeiten an Asbestzementdächern anders als bisher zukünftig ausdrücklich untersagt. Die Handwerkskammer hat ein Merkblatt zu den Änderungen in der TRGS 519 erstellt. Dieses können Sie hier downloaden. Ansprechpartner: Dipl.-Ing. (FH) Wilhelm Scheuerlein Telefon 0911 5309-290 Telefax 0911 5309-181 wilhelm_scheuerlein@hwk-mittelfranken.de

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