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UmweltzoneSeit 1. März 2007 ist die Verordnung zur Kennzeichnung emissionsarmer Fahrzeuge in Kraft getreten. Die Verordnung – kurz Plakettenverordnung genannt – wird die Grundlage für die Beschränkung der Zufahrt der von einigen Kommunen geplanten Umweltzone sein. Während einige Kommunen die Einrichtung einer Umweltzone ab dem 1. Juli 2007 planen, hat die Stadt Nürnberg die Pläne zur Einrichtung einer Umweltzone zunächst vertagt. Trotzdem sollten Handwerksbetriebe den eigenen Fuhrpark überprüfen, ob Fahrzeuge eventuell von einem Fahrverbot in einer Umweltzone betroffen sind. Zwar werden Ausnahmeregelungen geplant, aber bei der Neuanschaffung von Fahrzeugen sollte darauf geachtet werden, dass die Fahrzeuge in die geplanten Umweltzonen einfahren dürfen. Die Handwerkskammer für Mittelfranken hat zu diesem Thema ein entsprechendes Merkblatt verfasst, dass Sie hier downloaden können. Ansprechpartner: Dipl.-Ing. (FH) Wilhelm Scheuerlein Telefon 0911 5309-290 Telefax 0911 5309-181 wilhelm_scheuerlein@hwk-mittelfranken.de Zudem informiert das Umweltbundesamt (UBA) unter Mitarbeit der Länder auf einer Internetseite über aktuell geplante Umweltzonen in Deutschland. Die Internetseite finden Sie hier.

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