5. Welche Kosten entstehen durch die Abnahme der Meisterprüfung, wann sind sie fällig?

Die vom Bayerischen Wirtschaftsministerium genehmigten Meisterprüfungsgebühren betragen für die einzelnen Teile  zur Zeit  wie folgt:

Teil I:      235,00 Euro                              

Teil II:     220,00 Euro                         

Teil III:    155,00 Euro                         

Teil IV:    155,00 Euro                         

                zzgl.          40,00 Euro für den Meisterbrief


Die Gebühr wird abgebucht oder ist mit einem von uns ausgestellten Überweisungsträger zu begleichen.


Wird ein bereits bearbeiteter Zulassungsantrag zurückgezogen, bevor die Zulassung ausgesprochen wurde, werden 20 % der zu entrichtenden Prüfungsgebühr einbehalten. Das gleiche gilt, wenn der Prüfling nach der Zulassung zur Meisterprüfung den Antrag zurückzieht. Die Prüfungsgebühr wird nicht zurückerstattet, wenn die Prüfung nicht bestanden wird, der Prüfling dem Prüfungstermin unentschuldigt fernbleibt oder von der Prüfung ausgeschlossen wird.
Die Prüfungsnebenkosten sind von Handwerk zu Handwerk verschieden und hängen davon ab, ob von der Handwerkskammer Werkzeuge, Maschinen, Räumlichkeiten usw. für die Anfertigung der praktischen Prüfungsarbeiten gestellt werden.
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