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Aus- und Weiterbildung |
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4. Wer kann im Handwerkskammerbezirk Mittelfranken die Meisterprüfung ablegen?Zunächst alle Prüfungsinteressenten, die in Mittelfranken arbeiten oder dort ihren ersten Wohnsitz haben. Auswärtige Prüflinge können dann in Mittelfranken die Meisterprüfung ablegen, wenn sie hier eine Fachschule oder einen Vorbereitungslehrgang besuchen oder in einem Arbeitsverhältnis stehen. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, ist die Genehmigung zur Ablegung der Meisterprüfung in Mittelfranken bei der Heimatkammer zu beantragen. Sind Sie bei einer anderen Handwerkskammer zugelassen, wollen jedoch die Teile III und IV bei der Handwerkskammer für Mittelfranken ablegen, ist von der zulassenden Handwerkskammer eine Freistellung zu beantragen.
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Service im Überblick
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