3. Wie ist die Meisterprüfung gegliedert?

Die Prüfung umfasst vier eigenständige Teile:

Teil I:      Prüfung der praktischen Kenntnisse (Meisterprüfungsarbeit und Arbeitsprobe)

Teil II:     Prüfung der fachtheoretischen Kenntnisse

Teil III:    Prüfung der wirtschaftlichen und rechtlichen Kenntnisse

Teil IV:    Prüfung der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse


Die einzelnen Teile der Meisterprüfung können in beliebiger Reihenfolge zu verschiedenen Prüfungsterminen abgelegt werden. Prüflinge, die andere deutsche staatliche oder staatlich anerkannte Prüfungen mit Erfolg abgelegt haben, sind auf Antrag durch den Meisterprüfungsausschuss zu befreien, wenn bei diesen Prüfungen mindestens die gleichen Anforderungen gestellt werden wie in der Meisterprüfung.


Inhaber der Ausbildereignungsprüfung werden auf Antrag von Teil IV befreit. Handwerksmeister, die sich einer zweiten Meisterprüfung unterziehen, werden  auf Antrag von den Teilen III und IV befreit. Es wird empfohlen, die Teile III und IV vor den Teilen I und II abzulegen.
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