Änderungen in der Förderlandschaft - Überarbeitetes Merkblatt zu Förderprogrammen!
Zum Jahreswechsel hat es verschiedene Änderungen bei Förderprogrammen zur energetischen Gebäudesanierung gegeben. Seit dem 24. Oktober können Bauherren neue Fördermittel nutzen. Über das Programm zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung von regenerativen Energien kann zukünftig ein Förderbonus bekommen werden. Damit werden besondere Maßnahmen unterstützt, zum Beispiel der Austausch eines veralteten Öl- oder Gas Brennwertkessel. Der Förderbonus beträgt 750 Euro. Der Fördersatz für Solaranlagen von 105 Euro pro m² Solarkollektorfläche für Trinkwasser- und Heizungsunterstützung bleibt unverändert.
Die bisherigen Programme der Kfw „ökologisch Bauen, CO2-Gebäudesanierungsprogramm und Öko-Plus werden nach einem Beschluss der Bundesregierung bis 2011 weiter geführt. Die Zinskonditionen der einzelnen Programme sind nach wie vor äußerst günstig. So wird zum Beispiel aktuell bei Sanierung auf Neubauniveau ein Zinssatz von 1,76 Prozent gewährt.
Die Erfahrungen zeigen, dass die CO2- Einspareffekte der Maßnahmen stark von einer kompetenten Planung und fachlichen Begleitung der Baumaßnahme abhängen. Nur mit umfassender und fachgerechter Begleitung der Sanierungsmaßnahmen ist gewährleistet, dass die angestrebte Effizienzverbesserung erreicht wird. Deshalb wird im Rahmen des CO2 Gebäudesanierungsprogramms - Zuschussvariante - ein Zuschuss für Baubegleitung eingeführt. Bezuschusst werden die Kosten für Energieberatung und Baubegleitung in Höhe von 50 Prozent, maximal jedoch mit 1.000 Euro pro Wohneinheit.
Hier können Sie unserer Übersicht über die gesamten Fördermittel herunterladen. Nähere Informationen über die aufgeführten Fördermittel können sie unter
www.kfw.de und
www.bafa.de abfragen.
Dipl.-Ing. (FH) Wilhelm Scheuerlein