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Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro-G)

Mit dieser Richtlinie werden zwei EU-Richtlinien in deutsches Recht umgesetzt. Das Gesetz regelt die Entsorgung von rund 1,1 Mio. Tonnen Elektroaltgeräte. Die Richtlinie teilt die Elektrogeräte grundsätzlich in 10 Kategorien ein:


  • Haushaltsgroßgeräte
  • Haushaltskleingeräte
  • Telekommunikationsgeräte
  • Unterhaltungselektronik
  • Beleuchtungskörper
  • Elektrische und elektronische Werkzeuge
  • Spielzeug sowie Sport- und Freizeitgeräte
  • Medizinprodukte
  • Überwachungs- und Kontrollinstrumente
  • Automatische Ausgabegeräte

Grundsätzlich wird in dem Gesetz die zukünftige Entsorgung gebrauchter Elektrogeräte festgelegt. So können Verbraucher gebrauchte Elektrogeräte zukünftig kostenlos bei Sammelstellen der Kommunen abgeben. Für den Handwerksbetriebe ergeben sich folgende Konsequenzen:

  • Hersteller von Elektrogeräten müssen diese anmelden und kennzeichnen
  • die hergestellten Elektrogeräte müssen der RoHS-Richtlinie entsprechen
  • Für die Rücknahme von Elektrogeräten darf kein Entgelt für die Entsorgung berechnet werden
  • Ab dem 1. Juli 2006 dürfen nur noch Geräte in den Verkehr gebracht werden, die RoHS konform sind.

Der Handwerksbetrieb muss sich folgende Fragen stellen:

Fallen Produkte, die ich herstelle unter das ElektroG?

Bin ich Hersteller im Sinne des ElektroG oder nur Händler?

Wenn ich Hersteller bin: sind meine Geräte angemeldet? – sind meine Geräte RoHS konform?

Bei der Beantwortung dieser Fragen sind wir Ihnen gerne behilflich.



Ansprechpartner:
Dipl.-Ing. (FH) Wilhelm Scheuerlein
Telefon 0911 5309-290
Telefax 0911 5309-181
wilhelm_scheuerlein@hwk-mittelfranken.de
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