Seminar für Lehrlingswarte: Zwischen Gesetz und Praxis
Insgesamt 106 Lehrlingswarte in Mittelfranken sorgen dafür, dass Ausbildungsverhältnisse erfolgreich abgeschlossen werden und Konflikte während der Ausbildung aus dem Weg geräumt beziehungsweise gar nicht erst entstehen können.
Thomas Pirner, Vizepräsident der Handwerkskammer für Mittelfranken, begrüßte die zahlreich erschienenen Teilnehmer und dankte ihnen für ihr Engagement und ihren Einsatz. Besonders betonte der Vizepräsident die Bedeutung der Ausbildungshüter: "Die Lehrlingswarte müssen stets auf dem neuesten Informationsstand sein, da sie für die berufliche Bildung eine entscheidende Rolle spielen: Lehrlingswarte haben eine Schlüsselposition für die Erhaltung des Qualitätsniveaus in der Berufsbildung. Und sie erfüllen eine wichtige Aufgabe als Vermittler zwischen den Ausbildungsbetrieben, den Lehrlingen und den Erziehungsberechtigten."
Gemeinsam für Nachwuchs werben
Darüber hinaus sprach Pirner eine Entwicklung an, die bereits heute ihre Schatten vorauswirft: "Das Hauptproblem, mit dem wir uns immer mehr konfrontiert sehen, ist die zunehmende Schwierigkeit der Handwerksbetriebe, für freie Lehrstellen geeignete Schulabgänger zu finden. Aber wir werden und wir dürfen in unseren Ausbildungsanstrengungen nicht nachlassen. Denn ein ausreichender Bestand an qualifizierten Fachkräften ist eine unentbehrliche Existenzgrundlage des Handwerks."
Auch die Ausbildungsberater der Handwerkskammer appellierten an die Anwesenden, bei Jugendlichen für das Handwerk und seine vielfältigen Ausbildungsberufe zu werben. "Das gemeinsame Ziel von Handwerkskammer und Lehrlingswarten muss sein, die Betriebe für die demographische Entwicklung und den damit einhergehenden Nachwuchsmangel zu sensibilisieren", so Wolfgang Schobert, Sachgebietsleiter Ausbildungsplatzakquise und Ausbildungsberater bei der Handwerk-kammer.
Anhand von Praxisbeispielen erläuterte Cordula Fischer, Sachgebietsleiterin der Ausbildungsberatung, den Anwesenden verschiedene arbeitsrechtliche Fälle in der Ausbildungsberatung. Ebenfalls an konkreten Fallbeispielen erläuterte Manfred Singer, Sachgebietsleiter der Lehrlingsrolle sowie Sachgebietsleiter der Gesellen-, Abschluss-, Zwischen- und Umschulungsprüfungen, welche Inhalte Auszubildende in ihren Ausbildungsnachweis, besser bekannt als Berichtsheft, eintragen müssen.
Im Zwiespalt
Die anschließende Diskussion offenbarte einen Zwiespalt, in dem sich die Lehrlingswarte befinden: Sie sind dazu verpflichtet, sowohl auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften durch die Lehrlinge zu achten als auch ein mögliches Fehlverhalten auf Seiten der Betriebe zu verhindern. "Das ist keine einfache Situation", gesteht Wolfgang Schobert ein.