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Nachbesserung der Unternehmenssteuerreform: Flyer informiert über die wesentlichen ÄnderungenMit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetzt sind zum 1. Januar 2010 wichtige Nachbesserungen an der am 1. Januar 2008 in Kraft getretenen Unternehmensssteuerreform wirksam geworden. Für das Handwerk sind folgende Änderungen relevant: die Absenkung des Hinzurechnungsquorums des Finanzierungsanteils von Mieten und Pachten für unbewegliche Wirtschaftsgüter die Anhebung des sofort abzugsfähigen Betrags für geringwertige Wirtschaftsgüter von 150 auf 410 Euro die Milderung der sogenannten Zinsschrankenregelung, das heißt des Zinsbetrags, der nicht zum Betriebsausgabenabzug zugelassen ist die "Sanierungsklausel" bei sogenannten Mantelkäufen
Über die wesentlichen Änderungen des Unternehmenssteuerrechts informiert Sie ein Flyer, den Sie sich hier downloaden können.
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