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Informationsveranstaltung "Elektronisches Abfallnachweisverfahren": gültig ab April 2010

Ab dem 1. April 2010 treten Änderungen in der Abfallnachweisführung in Kraft. Diese Änderungen werden nach unserer Einschätzung insbesondere Handwerksbetriebe betreffen, die Sonderabfall beziehungsweise gefährliche Abfälle, zum Beispiel Altfenster und Asbestzement selbst direkt beim Entsorger abliefern und dafür einen eigenen Entsorgungsnachweis beantragt haben.
Zudem dürften Betriebe des Baugewerbes betroffen sein, die größere Abfallmengen (mehr als 20 Tonnen pro Abfallschlüssel und Kalenderjahr) zu entsorgen haben. Das bisherige Nachweisverfahren mit Papierformularen wird auf ein elektronisches Nachweisverfahren umgestellt.

In einer kostenlosen Veranstaltung am

Donnerstag, den 11. Februar 2010, von 13.00 bis 16.30 Uhr
in der Handwerkskammer für Mittelfranken
Sulzbacher Straße 11-15, 90489 Nürnberg
Raum: Hans-Sachs-Saal (4. OG)

wollen wir Sie darüber informieren, ob und welche Konsequenzen dies für Sie als betroffene Handwerksbetriebe haben wird.

Bitte teilen Sie uns auf dem beigelegten Rückantwortfax Ihre Teilnahme mit. Eine Anfahrtsskizze ist hier hinterlegt. Wir weisen Sie auf unsere angespannte Parkplatzsituation hin und bitten Sie, soweit möglich öffentliche Verkehrsmittel für die Anreise zu nutzen.

Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung und freuen uns auf eine für Sie informative Veranstaltung.

Ansprechpartnerin:
Dipl.-Ing. (FH) Andrea Dembowski
Telefon 0911 5309-308
Telefax 0911 5309-181
andrea_dembowski@hwk-mittelfranken.de
Rückantwortfax elektronisches Nachweisverfahren  PDF-Datei [22kB]
Programm elektronisches Nachweisverfahren  PDF-Datei [23kB]
Service im Überblick