Liquidität schaffen durch Bürgschaften: Auch über Alternativen nachdenken
Die DHZ im Gespräch befragte hierzu Michael Finster, Betriebsberater bei der Handwerkskammer für Mittelfranken und Jochen Klooß, Leiter Firmenkundenbetreuung bei Helmsauer & Preuß.
DHZ: Wie wickeln denn Bauhand-werksbetriebe Ihre Bürgschaften derzeit ab?
Jochen Klooß: Aktuell werden zirka 80 Prozent der Bürgschaften über die Hausbanken abgerufen, rund 20 Prozent der Betriebe nutzen einen Kredit- oder Kautionsversicherer.
DHZ: Warum ist der Anteil der Versicherer relativ gering?
Michael Finster: In der Regel ist es nicht bekannt, dass es weitere Institute im Bereich der Bürgschaftsvergabe gibt. Die meisten Leistungsverzeichnisse beinhalten die Formulierung „der Sicherungseinbehalt kann durch Stellung einer Bürgschaft eines deutschen Kreditinstitutes abgelöst werden". Hier denkt kein Handwerksmeister daran, dass ein Versicherer auch so eine Bankzulassung haben könnte.
DHZ: Welche Vor- oder Nachteile hat eine Bürgschaft über die Hausbank?
Michael Finster: Banken müssen Bürgschaften, egal ob Gewährleistungs-, Vertragserfüllungs- oder Anzahlungsbürgschaften genauso wie einen Betriebsmittelkredit behandeln. Somit wird die Bürgschaft voll auf die Kreditlinien angerechnet und der Betrieb hat weniger finanziellen Spielraum.
DHZ: Gibt es Alternativen zur Hausbank?
Jochen Klooß: Der Handwerksbetrieb kann seine Bürgschaften auf einen Kautionsversicherer auslagern. Nach einer Bonitätsprüfung wird dem Betrieb eine zusätzliche Kreditlinie für Gewährleistungs- und Vertragserfüllungsbürgschaften eingeräumt.
DHZ: Wo liegt der Vorteil?
Michael Finster: Die Abwicklung erfolgt meistens taggleich. Einige Bürgschaftsgeber haben einen speziellen Onlineservice eingerichtet. Das bedeutet wenn am Vormittag der Bürgschaftswunsch den Bürgschaftsservice erreicht, wird i.d.R. auch am gleichen Tag die Urkunde verschickt. Beim Onlineverfahren können die Betriebe die Bürgschaft sogar auf dem eigenen Drucker ausdrucken.
DHZ: Werden diese Bürgschaften akzeptiert?
Jochen Klooß: Die Kredit- oder Kautionsversicherer sind im Vergabehandbuch für Bauaufträge des Bundes eingetragen und werden als Bürgschaftsgeber voll akzeptiert. Zudem ist die Finanzstärke der Kreditversicherer mindestens so groß wie die einer Bank. Der Bauherr hat somit kein Risiko zu befürchten.
DHZ: Welche Kosten kommen auf den Betrieb zu?
Jochen Klooß: Die Kosten für die Handwerksbetriebe sind durch die "industrielle Fertigung" der Bürgschaften relativ gering. Durch eine Online-Beantragung der Bürgschaften kann sogar auf Ausfertigungsgebühren oder Rücknahmegebühren verzichtet werden. Auch die Verwendung von Sondertexten verursacht keine gesonderten Bearbeitungsgebühren.
DHZ: Ist es eventuell sogar ratsam, bestehende Bürgschaften umzuschichten?
Michael Finster: Abhängig von den individuellen Restlaufzeiten ist dies durchaus zu überlegen. Damit kann ein signifikanter Basiseffekt erreicht werden. Wer durch eine Umschichtung der Bürgschaften plötzlich einige Zehntausend Euro mehr Linien hat, freut sich auf die dann möglichen Skontoerträge.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Handwerkskammer für Mittelfranken, Betriebsberatung, Telefon 0911 5309-242
Das Interview führte Jürgen Wilhelmi.