Ohne digitale Signatur geht fast nichts mehr
Für Firmen und Privatkunden sind vielfältige Anwendungsmöglichkeiten möglich
Zum Unternehmerforum der Handwerkskammer für Mittelfranken über das Thema "Handwerksunternehmen im Internet", das am 31. Oktober 2008 stattfand, waren ausgewiesene Experten eingeladen. Einer von ihnen, Roland Springer, Gruppenleiter im Bereich Neue Medien der Sparkasse Nürnberg, stand der Deutschen Handwerkszeitung zu dieser Problematik Rede und Antwort.
DHZ: Man liest und hört in letzter Zeit immer öfter den Begriff "qualifizierte digitale Signatur". Was muss man sich darunter vorstellen?Springer: Die qualifizierte digitale Signatur ist im Sinne des Signaturgesetzes mit einem privaten Signaturschlüssel erzeugtes digitales Siegel über einer elektronischen Datei; einem Word-Dokument, einem PDF, einer E-Mail etc., das in Verbindung mit einem Signaturschlüssel-Zertifikat für die Echtheit, die Unversehrtheit und Vertraulichkeit der Daten und des Absen-ders steht. Der Absender kann nicht leugnen, die Nachricht selbst unterschrieben und versendet zu haben.
DHZ: Warum sollte sich ein mittelständischer Betrieb, eine Firma, mit der digitalen elektronischen Signatur beschäftigen?Springer: Weil spätestens ab 2010 öffentliche Aufträge, zum Beispiel im Bauhauptgewerbe, nur noch über elektronische Vergabeplattformen im Internet vergeben werden. Aufträge lesen und eigene Angebote abgeben, erfordert den Einsatz von rechtsverbindlich unterzeichneten Willenserklärungen, elektronisch abgebildet durch die sogenannte qualifizierte digitale Signatur.
DHZ: Welche Anwendungsmöglichkeiten bestehen heute bereits für die qualifizierte digitale Signatur? Springer: Firmen wenden die qualifizierte digitale Signatur in erster Linie natürlich bei der Teilnahme an Ausschreibungen im Internet an. Auch die Teilnahme am elektronischen Mahnverfahren ist mit der digitalen Signatur wesentlich sicherer und schneller und damit auch kostengünstiger. Beim elektronischen Rechnungsversand mit Vorsteuerabzugsberechtigung ergeben sich durch den Einsatz der digitalen Signatur zum Teil erhebliche Einsparungen im internen Workflow und bei den Portokosten. Weitere Anwendungsmöglichkeiten für die digitale Signatur sehe ich beispielsweise bei Zutrittskontrollen zum Firmengelände, Verschlüsselung von Inhouse-Dokumenten und vieles andere mehr.
Für Privatkunden wird die Übertragung von E-Mails sicher, ebenso wie die elektronische Steuerklärung (Elster), die Rentenauskunft online, und nicht zuletzt das absolut sichere Online-Banking. Denn, die digitale Signatur wird im Chipkartenleser erzeugt und muss dadurch nicht über das Internet gesendet werden. Das Risiko, dabei von Unbefugten eventuell abgefangen zu werden, ist damit ausgeschaltet.
Für die Ämter und Behörden, das sogenannte "eGoverment", ist die digitale Signatur für ihre Bürgerdienste wie zum Beispiel Parkausweise, Wohnungswechsel, Beantragung von Ausweisen etc. relevant.
DHZ: Was benötigt man für die qualifizierte digitale Signatur und was kostet sie?
Springer: Neben einem handelsüblichen PC mit Internetzugang benötigt man eine (Signatur-) Chipkarte, einen Chipkartenleser, ein elektronisches Zertifikat eines Trust-Centers dessen Laufzeit bis zu vier Jahrenbeträgt und eine entsprechende Signatursoftware. Die vier letztgenannten Komponenten erhält man, wenn gewünscht aus einer Hand von der Sparkasse Nürnberg. Das gesamte Paket gibt es für zirka 220,00 Euro.
DHZ: Herr Springer, wir bedanken uns für diese wichtigen Informationen.