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Aus- und Weiterbildung |
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Einstiegsqualifizierung (EQ)Betriebliche Einstiegsqualifizierungen (EQ) sind ein von der Wirtschaft im Rahmen des Ausbildungspaktes entwickeltes Angebot, das jungen Menschen mit Vermittlungshemmnissen als Brücke in die Berufsausbildung dient. Ausbildungswillige und ausbildungsfähige junge Menschen sollen dadurch ein Angebot erhalten, wenn sie nach den bundesweiten Nachvermittlungsaktionen im Herbst keinen Ausbildungsplatz gefunden haben. Das Potenzial dieser Jugendlichen ungenutzt zu lassen, kann nicht im Sinne von Wirtschaft und Gesellschaft sein. Die Einstiegsqualifizierung bietet den Unternehmen zahlreiche Vorteile: - Die Betriebe können ihren Nachwuchs durch eine Einstiegsqualifizierung näher kennen lernen und sehen dadurch mehr von den praktischen Begabungen als Schulzeugnisse aussagen.
- Noch nicht ausbildende Betriebe können selbst in die Ausbildung einsteigen. Auch Betriebe, die nicht alle Anforderungen an eine komplette Ausbildung erfüllen, können EQ- Plätze anbieten.
- Die Betriebe können die Jugendlichen an eine Ausbildung heranführen. Der Übergang in ein reguläres Ausbildungsverhältnis ist jederzeit möglich.
- Einstiegsqualifizierungen sind aus allen Berufen ableitbar. Alle Tätigkeitsbereiche sind möglich. Sie können abhängig von der Entwicklung der Jugendlichen und den betrieblichen Gegebenheiten flexibel gestaltet werden.
- Sie bieten Jugendlichen, die noch nicht voll ausbildungsfähig sind, eine neue Chance. Damit ist auch ein Imagegewinn für Ihr Unternehmen verbunden. Sie bieten Jugendlichen, die noch nicht voll ausbildungsfähig sind, eine neue Chance. Damit ist auch ein Imagegewinn für Ihr Unternehmen verbunden.
Inhaltliche und vertragliche Gestaltung
EQ dient der Vermittlung von Grundlagen für den Erwerb beruflicher Handlungsfähigkeit. Die Inhalte orientieren sich an den Inhalten des 1. Ausbildungsjahres anerkannter Ausbildungsberufe (§ 4 BBiG und § 25 HwO). Für einige Berufe existieren sogenannte Qualifizierungsbausteine, welche die Lerninhalte regeln. Mit dem Praktikanten wird ein Qualifizierungsvertrag mit Vergütungspflicht nach § 26 BBiG geschlossen. Vertragsmuster und Beispiele für Einstiegsqualifizierungen sind bei der HWK erhältlich. Bei bestehender Berufsschulpflicht muss diese erfüllt werden. Der Jugendliche ist zum Besuch einer Fachklasse berechtigt. Dieser wird angestrebt, da dies die Übernahmechancen in eine Ausbildung erheblich verbessert. Hier finden Sie mehr Informationen über die Inhalte der Qualifizierungsbausteine.
Beginn und Dauer der Förderung
Die Förderung beginnt jeweils ab 1. Oktober im Zusammenhang mit der Pakt- Nachvermittlung. Ein vorzeitiger Beginn der Maßnahme ab 1. August ist für Altbewerber - lernbeeinträchtigte und sozial Benachteiligte - sowie noch nicht voll ausbildungsreife junge Menschen möglich. Es ist eine Dauer von mindestens 6 bis maximal 12 Monaten möglich. Die EQ endet zum 31.August des Folgejahres, um den Anschluss einer Berufsausbildung zu ermöglichen. Je nach Eignung und Leistung in der Einstiegsqualifizierung kann diese in Ausbildungszeit umgewandelt werden und auf ein anschließendes Ausbildungsverhältnis angerechnet werden. Vergütung, Kosten, Förderung
Arbeitgeber, die EQ durchführen, erhalten von der Agentur für Arbeit die Vergütung 216 € monatlich und einen pauschalierten Anteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag von 108 € auf Grundlage des Qualifizierungsvertrages erstattet. Von den Betrieben sind lediglich die Sachkosten sowie die Unfallversicherung und Kosten der Überbetriebliche Lehrlingsunterweisungen (ÜLU) zu tragen. Die Förderung muss bei der Bundesagentur für Arbeit beantragt werden. Die Auszahlung des Förderbetrages erfolgt monatlich nachträglich. Ansprechpartner Alexander Albrecht Ausbildungsplatzakquise Telefon 0911 5309-275 Telefax 0911 5309-257 alexander_albrecht@hwk-mittelfranken.de

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