Weiterbildungsstipendium

Die Begabtenförderung berufliche Bildung heißt nun Weiterbildungsstipendium.

Wer kann gefördert werden?

Gefördert werden können qualifizierte Absolventinnen und Absolventen einer Berufsausbildung, die ihre Leistungsfähigkeit und Begabung durch besondere Leistungen in Ausbildung und Beruf nachgewiesen haben und für die Zukunft Leistungsbereitschaft im Beruf erwarten lassen. Bei der Aufnahme in das Weiterbildungsstipendium darf die Stipendiatin/der Stipendiat das 25. Lebensjahr noch nicht erreicht haben.

Die Qualifizierung wird nachgewiesen

  • durch das Ergebnis der Berufsabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten oder besser als "gut" (bei mehreren Prüfungsteilen Durchschnittsnote 1,9 oder besser)
  • oder durch besonders erfolgreiche Teilnahme an einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb
  • oder durch begründeten Vorschlag eines Betriebes oder der Berufsschule.

Was wird gefördert?

Durch Zuschüsse zu den Kosten werden anspruchsvolle berufliche oder berufsübergreifende Weiterbildungsmaßnahmen gefördert. Aber auch anspruchsvolle Maßnahmen sind förderfähig, die der Entwicklung fachübergreifender und allgemeiner beruflicher oder sozialer Kompetenzen oder der Persönlichkeitsbildung dienen.

Förderschwerpunkte sind unter anderem Intensivsprachkurse im muttersprachlichen Ausland und Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung, z. B. zum Meister. Die Stipendiatinnen und Stipendiaten wählen ihre Maßnahmen selbst aus, über die Förderfähigkeit entscheidet die zuständige Kammer.

Wie hoch und wie lange wird gefördert?

Über drei Kalenderjahre hinweg können Zuschüsse von jährlich bis zu 2.000 Euro für die Finanzierung berufsbegleitender Weiterbildung gezahlt werden, in drei Jahren insgesamt bis zu 6.000 Euro. Es ist ein Eigenanteil an den förderfähigen Kosten von 10 Prozent pro Maßnahmen zu tragen.

Maßnahmen, die vor der Aufnahme in das Weiterbildungsstipendium beginnen, können bezuschusst werden, wenn der Antrag auf Aufnahme vor Beginn der Maßnahme gestellt wurde und die Maßnahme mindestens noch sechs Monate nach Aufnahme in das Weiterbildungsstipendium läuft.

Finanzierung

Die Mittel für das Förderprogramm stellt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) bereit.

Wer führt das Förderprogramm durch?

Die nach dem Berufsbildungsgesetz zuständige Stelle, bei der das Ausbildungsverhältnis einer Interessentin/eines Interessenten eingetragen war, ist zuständig für die Information, Beratung, Aufnahme und Förderung.

Wo bekommt man die Bewerbungsunterlagen?

Bewerbungsunterlagen können Sie bei Ihrer Handwerkskammer anfordern. Die Bewerbungsfrist ist jeweils zum 30. November des laufenden Jahres. Die Auswahl der neuen Stipendiatinnen und Stipendiaten erfolgt anschließend im Januar des Folgejahres.

 

Ansprechpartnerinnen  

Cordula Fischer 
Telefon 0911 5309-213
Telefax 0911 5309-257
cordula_fischer@hwk-mittelfranken.de 

Kerstin Fritsch
Telefon 0911 5309-218
Telefax 0911 5309-257
kerstin_fritsch@hwk-mittelfranken.de 

                                                      

 

                                                      

                                                       

                                                    

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