Neues Förderprogramm: Förderung von Klimaschutzmaßnahmen an gewerblichen KälteanlagenDas Bundesumweltministerium hat eine nationale Klimaschutzinitiative gestartet, die Teil des integrierten Energie- und Umweltprogramms der Bundesregierung ist. Dabei wird ein besonderer Fokus auf die Kälteerzeugung gelegt. Der Gesamtenergieverbrauch für die technische Erzeugung von Kälte lag 1999 in Deutschland bei 77 Mrd. kWh, das entspricht 14 Prozent der gesamten Elektroendenergie in Deutschland. Mit dem Programm können Maßnahmen an Altanlagen mit bis zu 25 Prozent der Nettoinvestitionssumme gefördert werden. Für Neuanlagen kann ebenfalls eine Förderung von 25 Prozent der Nettoinvestitionskosten erhalten werden.
Bei der Kälteerzeugung kann besonders durch den Einsatz moderner Kälte- und Regelungstechnik Energie eingespart werden. Große Sparpotentiale bieten der Einsatz von Komponenten des neuesten Stand der Technik sowie regelmäßige Wartung und digitale Steuerung beziehungsweise Regelung:
Elektronische Expansionsventile Drehzahlregelung der Verdichter Regelung des Gesamtsystems Anlagen-Komponenten mit hoher Effizienz
Das Förderprogramm gliedert sich in drei Teile: 1. Status Check
Durch einen externen Dienstleister wird das Energieeinsparpotential an der Anlage ermittelt. Die Kosten des Checks werden mit 75 Prozent gefördert. Die maximale Fördersumme beträgt hier 75 Prozent. Für größere Anlagen beträgt die Förderung 1.300 Euro.
Den Basis-Check bietet die Unternehmensberatung Umwelt- und Energie der Handwerkskammer für Mittelfranken, Wilhelm Scheuerlein, Telefon 0911 5309-290 kostenlos an. 2. Basisförderung Altanlagen
Maßnahmen an Altanlagen werden bei bestehenden Anlagen, wenn das Energieverbrauchsminderungspotential mindestens 35 Prozent beträgt mit 15 Prozent der Nettoinvestitionssumme gefördert. Bei Verwendung bestimmter Kältemittel kann der Fördersatz auf 25 Prozent angehoben werden.
3. Basisförderung Neuanlagen
Förderbar sind hier Maßnahmen und Anlagen, wenn bestimmte Kältemittel eingesetzt werden und mittels einer TEWI-Berechnung ein Nachweis über die Gesamtenergieeffizienz erbracht wird. Es müssen zudem energieeffiziente Komponenten und Bestandteile der Anlage verwendet werden und der Energieverbrauch der Anlage muss mindestens 100.000 kWh/a beziehungsweise die Stromkosten für die Kälteerzeugung müssen höher als 10.000 Euro/a liegen.
Der Fördersatz beträgt dann 25 Prozent der Nettoinvestitionssumme.
Eine Bonusförderung kann mit bis zu 35 Prozent kann erhalten, wer zusätzliche Maßnahmen zum Klimaschutz leistet, zum Beispiel nicht elektrisch angetrieben Kälteanlagen verwendet.
Für Beratung und Information steht Ihnen Herr Scheuerlein gerne zur Verfügung. Ansprechpartner: Dipl.-Ing. (FH) Wilhelm Scheuerlein Telefon 0911 5309-290 Telefax 0911 5309-181 wilhelm_scheuerlein@hwk-mittelfranken.de
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