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Novellierung der VerpackungsverordnungDie im Januar beschlossene Novellierung der Verpackungsverordnung wird im April in Kraft treten. Zukünftig müssen alle Verpackungen, die an den privaten Endkunden abgegeben werden über ein duales Entsorgungssystem lizenziert werden. Die Änderungen werden in Teilen auch Handwerksbetriebe treffen. So müssen zukünftig auch Serviceverpackungen über ein Entsorgungssysteme lizenziert werden. Die für das Handwerk relevanten Informationen zur 5. Novellierung der Verpackungsverordnung finden Sie auf dem Merkblatt.
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Service im Überblick
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